Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2019
Termine
23.01.2018
Eröffnungen
25.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
15.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.11.2010 bis zum 31.12.2010
23.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.11.2010
Neueintragungen